Terms & conditions
📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fischer Appartements
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Vermietung von möblierten Monteurs- und Ferienwohnungen der Fischer Appartements in 78054 Villingen-Schwenningen. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Bedingungen an.
2. Buchung & Bezahlung
Die Buchung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist verbindlich. Der Gesamtbetrag ist spätestens bei Anreise in bar oder vorab per Überweisung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. An- und Abreise
Check-in ist nach 16:00 Uhr flexibel per Schlüsselbox möglich (Informationen vor Anreise). Check-out hat bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.
4. Nutzung der Unterkunft
Die Wohnung darf nur von der angegebenen Anzahl an Personen genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Rauchen ist in allen Innenräumen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen (z. B. Rauchen in der Wohnung oder im Treppenhaus) führen zu einer Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250 Euro, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Raucherbereiche im Außenbereich (z. B. Terrasse) und verwenden Sie Aschenbecher.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt.
5. Sorgfaltspflicht / Schäden
Die Gäste verpflichten sich, die Wohnung pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden.
6. Hausordnung
Die aktuelle Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und für alle Gäste verbindlich.
7. Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände oder Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen.
8. Stornierung / Nichtanreise
Im Falle einer Stornierung können je nach Zeitpunkt anteilige Kosten berechnet werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 1 Tag vor Anreise möglich, sofern nicht anders vereinbart.
9. Gästemeldung erforderlich
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 Bundesmeldegesetz) sind wir verpflichtet, von allen Gästen Vorname, Nachname und vollständige Wohnanschrift zu erfassen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der behördlich vorgeschriebenen Gästemeldung erhoben und 12 Monate aufbewahrt. Alle mitreisenden Personen müssen vollständig gemeldet werden. Bei Gruppenbuchungen ist der buchende Hauptgast verantwortlich für die Übermittlung der Daten aller Mitreisenden vor oder bei Anreise.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen, soweit gesetzlich zulässig.